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   BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82   

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BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82 (https://dejure.org/1982,1641)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1982 - 2 B 85.82 (https://dejure.org/1982,1641)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1982 - 2 B 85.82 (https://dejure.org/1982,1641)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Verjährung des § 197 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf Ansprüche der Beamten auf rückständige Dienstbezüge - Bedeutsamkeit des § 31 b des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, daß Ansprüche der Beamten auf rückständige Dienstbezüge der Verjährung gemäß dem entsprechend anwendbaren 197 BGB unterliegen (BVerwGE 23, 166 [167], Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - [Buchholz 232 78 BBG Nr. 1 = ZBR 1963, 88] und vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - und - BVerwG 6 C 71.65 - [Buchholz 232 155 BBG Nr. 4] sowie BVerwGE 57, 306 [307]), und zwar auch dann, wenn für die Höhe der Dienstbezüge 31 b des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - BWGöD - bedeutsam ist (vgl. hierzu auch Urteil vom 9. Juli 1973 - BVerwG 8 C 4.73 - [RzW 1974, 60], das einen beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch auf Grund einer Wiedergutmachungsentscheidung betrifft).

    Im Zusammenhang mit der Rüge, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - (a.a.O.) ab (A 1. der Beschwerdeschrift), trägt die Beschwerde selbst vor, das Berufungsgericht habe in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß dem Kläger die Bestandskraft, des Bescheides vom 14. Mai 1962 dann nicht entgegengehalten werden könne, wenn der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen auf den Antrag des Klägers vom 3. Januar 1980 hin in eine erneute sachliche Prüfung des Falles eingetreten wäre.

    Entsprechendes gilt für die Rüge unter A 2. der Beschwerdeschrift, das Berufungsgericht weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - (a.a.O.) und vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 112.63 - (BVerwGE 23, 166) zur Rechtsmißbräuchlichkeit der Einrede der Verjährung ab.

    Auch aus den Ausführungen in der Beschwerdeschrift unter A 4., mit denen die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1961 - BVerwG 2 C 165.59 - (BVerwGE 13, 17) und vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - (a.a.O.) unter Hinweis auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geltend machen will, ergibt sich nicht, mit welchen die Entscheidung tragenden Rechtssätzen das Berufungsurteil hiervon abgewichen sein soll.

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
    Eine Abweichung im Sinne des 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 132 VwGO Nr. 81], vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 132 VwGO Nr. 128] und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - [Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3]).

    Es kommt darauf an, ob das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derselben Vorschrift nicht übereinstimmt, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [a.a.O.] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - [DÖD 1980, 84]).

    Die Beschwerde berücksichtigt auch hier nicht, daß es für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung ist, ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [a.a.O.] und vom 18. Juli 1980 - BVerwG 2 B 85.79 -).

  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 4.73

    Verjährung der Versorgungsansprüche von Beamten - Richterliche Überprüfung von

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, daß Ansprüche der Beamten auf rückständige Dienstbezüge der Verjährung gemäß dem entsprechend anwendbaren 197 BGB unterliegen (BVerwGE 23, 166 [167], Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - [Buchholz 232 78 BBG Nr. 1 = ZBR 1963, 88] und vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - und - BVerwG 6 C 71.65 - [Buchholz 232 155 BBG Nr. 4] sowie BVerwGE 57, 306 [307]), und zwar auch dann, wenn für die Höhe der Dienstbezüge 31 b des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - BWGöD - bedeutsam ist (vgl. hierzu auch Urteil vom 9. Juli 1973 - BVerwG 8 C 4.73 - [RzW 1974, 60], das einen beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch auf Grund einer Wiedergutmachungsentscheidung betrifft).

    In dem Urteil vom 9. Juli 1973 - BVerwG 8 C 4.73 - (a.a.O.) ist ausgeführt, daß das in dem in BVerfGE 27, 297 abgedruckten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts herausgestellte besondere Gewicht der materiellen Gerechtigkeit im Wiedergutmachungsrecht bei einer nachträglichen Überprüfung von Wiedergutmachungsentscheidungen und auch von beamtenrechtlichen Festsetzungen auf der Grundlage von Wiedergutmachungsentscheidungen (Ansprüche nach 31 b BWGöO sind allerdings nicht im Wiedergutmachungsverfahren geltend zu machen, weil es sich um Ansprüche aus dem neuen Beamtenverhältnis handelt [vgl. Urteil vom 12. Dezember 1963 - BVerwG 8 C 63.62 - (Buchholz 233 31 b BWGöD Nr. 1)]) nicht grundsätzlich verbietet, für die Vergangenheit an einer unanfechtbar gewordenen Regelung festzuhalten.

    Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 9. Juli 1973 - BVerwG 8 C 4.73 - (a.a.O.) verwiesen.

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 [187]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384/385]; 47, 182 [187, 188]).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (u.a. BVerfGE 27, 248 [251, 252]; 28, 378 [384] und 54, 43 [46]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384/385]; 47, 182 [187, 188]).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (u.a. BVerfGE 27, 248 [251, 252]; 28, 378 [384] und 54, 43 [46]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384/385]; 47, 182 [187, 188]).

  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 1.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur erschöpfenden

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
    Verstöße gegen die Denkgesetze - soweit sie im Rahmen der Anwendung materiellen Rechts unterlaufen - sind keine Verfahrensmängel und können daher nicht zur Revisionszulassung gemäß 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -, vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 -, vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 - und vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 -).

    - Im übrigen liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nach ständiger Rechtsprechung nur vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn ein anderer Schluß möglich ist, vielleicht sogar näherliegt (vgl. u.a. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 - und vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 155.81 -).

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
    Soweit die Beschwerde beanstandet, das Berufungsurteil weiche von dem die Verwirkung betreffenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1958 - BVerwG 6 C 234.57 - (BVerwGE 6, 204), vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 49.60 - und vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - (BVerwGE 44, 339) ab, ist nicht ersichtlich, inwieweit das Berufungsurteil auf dieser vermeintlichen Abweichung beruhen könnte.

    - Abgesehen davon ist das Berufungsurteil unter ausdrücklicher Erwähnung des Urteils vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - (BVerwGE 44, 339) von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen.

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
    In dem Urteil vom 9. Juli 1973 - BVerwG 8 C 4.73 - (a.a.O.) ist ausgeführt, daß das in dem in BVerfGE 27, 297 abgedruckten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts herausgestellte besondere Gewicht der materiellen Gerechtigkeit im Wiedergutmachungsrecht bei einer nachträglichen Überprüfung von Wiedergutmachungsentscheidungen und auch von beamtenrechtlichen Festsetzungen auf der Grundlage von Wiedergutmachungsentscheidungen (Ansprüche nach 31 b BWGöO sind allerdings nicht im Wiedergutmachungsverfahren geltend zu machen, weil es sich um Ansprüche aus dem neuen Beamtenverhältnis handelt [vgl. Urteil vom 12. Dezember 1963 - BVerwG 8 C 63.62 - (Buchholz 233 31 b BWGöD Nr. 1)]) nicht grundsätzlich verbietet, für die Vergangenheit an einer unanfechtbar gewordenen Regelung festzuhalten.

    Aus dem weiteren Vorbringen unter A 5. der Beschwerdeschrift, das angefochtene Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1969 - 2 BvR 23/65 - (BVerfGE 27, 297) ab, ergibt sich ebenfalls keine Abweichung im Sinne von 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, daß Ansprüche der Beamten auf rückständige Dienstbezüge der Verjährung gemäß dem entsprechend anwendbaren 197 BGB unterliegen (BVerwGE 23, 166 [167], Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - [Buchholz 232 78 BBG Nr. 1 = ZBR 1963, 88] und vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - und - BVerwG 6 C 71.65 - [Buchholz 232 155 BBG Nr. 4] sowie BVerwGE 57, 306 [307]), und zwar auch dann, wenn für die Höhe der Dienstbezüge 31 b des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - BWGöD - bedeutsam ist (vgl. hierzu auch Urteil vom 9. Juli 1973 - BVerwG 8 C 4.73 - [RzW 1974, 60], das einen beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch auf Grund einer Wiedergutmachungsentscheidung betrifft).

    Entsprechendes gilt für die Rüge unter A 2. der Beschwerdeschrift, das Berufungsgericht weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - (a.a.O.) und vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 112.63 - (BVerwGE 23, 166) zur Rechtsmißbräuchlichkeit der Einrede der Verjährung ab.

  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 118.61

    Versorgung nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes Berlin - Beschäftigung im

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 54.78

    Widerruf des Beamtenverhältnisses eines wissenschaftlichen Hochschulassistenten -

  • BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der

  • BVerwG, 02.06.1980 - 2 B 2.80

    Wiedereinberufung eines Ruhestandsbeamten - Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78

    Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes

  • BVerwG, 30.11.1981 - 2 B 155.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zuständigkeit für den Erlass eines

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78

    Unterbrechung der Verjährung - Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

  • BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77

    Notwendige Beiladung einer politischen Partei mit verfassungsfeindlichen

  • BVerwG, 23.08.1976 - 3 B 2.76

    Beurteilung der Armut einer Partei im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags

  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

  • BVerwG, 24.02.1958 - VI C 234.57
  • BVerwG, 26.01.1971 - VI C 66.65

    Zulässigkeit der Rechtsausübung bei Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber

  • BVerwG, 26.01.1971 - VI C 71.65

    Unzulässige Rechtsausübung bei Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 49.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.07.1980 - 2 ER 406.79

    Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht - Beiordnung eines

  • BVerwG, 12.12.1963 - VIII C 63.62

    Festlegung des Besoldungsdienstalters nach dem Gesetz zur Regelung der

  • BVerwG, 13.12.1985 - 2 CB 2.85

    Mitbestimmung des Personalrats über Beurteilungsrichtlinien - Beschwerde gegen

    Es kommt darauf an, ob das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derselben Vorschrift nicht übereinstimmt, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - , vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - und vom 21. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 85.82 -).
  • BVerwG, 04.07.1984 - 2 CB 10.84

    Anforderungen an die Darstellung einer Rechtsfrage bei der Revision wegen

    Diese Rügen sind schon deshalb unbeachtlich, weil als Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar ausschließlich dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - gerügt werden können (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 3] und vom 21. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 85.82 -).
  • BVerwG, 27.01.1986 - 2 B 130.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung des

    Es kommt darauf an, ob das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derselben Vorschrift nicht übereinstimmt, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - , vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - und vom 21. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 85.82 -).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 52.84

    Voraussetzungen für eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2

    Es kommt darauf an, ob das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derselben Vorschrift nicht übereinstimmt, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - , vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - und vom 21. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 85.82 -).
  • BVerwG, 20.12.1982 - 2 B 197.82

    Anforderungen an die ordnungsgemäßen Bezeichnung einer gerichtlichen

    Als Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift können nur Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar ausschließlich dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - gerügt werden (ständige Rechsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 3] und vom 21. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 85.82 -).
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